Familienrecht
In allen Fragestellungen rund um das Thema Trennung und Scheidung beraten wir Sie gern. Kommt es tatsächlich zur Scheidung, begleiten wir Sie durch das Verfahren und vertreten Ihre Ansprüche sowohl in Fragen des Unterhaltes als auch im Zugewinn und Versorgungsausgleich.
Bei Streitigkeiten, das Sorgerecht betreffend, wirken wir in Ihrem Auftrag mit, eine dem Kindeswohl dienliche Regelung herbeizuführen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Rechtsvertretung aufzubringen, lassen Sie sich über die Möglichkeiten der Beratungs-und Verfahrenskostenhilfe informieren.
Wir helfen Ihnen gern auch dort weiter.
Sind Sie sich schon einig und/oder können Sie über die wichtigen Dinge noch gut mit einander verhandeln?
Super! Dann können wir meistens kurzfristig einen Vorschlag auch für alle Fragen rund um die Trennung entwickeln und Ihre Scheidung wird mehr eine Formsache sein, die nach einer geordneten Abwicklung verlangt.
Das erledigen wir gern für Sie!
Allerdings gilt auch:
Das Familienrecht gehört zu den Rechtsgebieten, die auf besondere Weise mit den Emotionen der Menschen konfrontiert sind. Phasen der Trennung sind mit Kränkungen, Belastungen und Sorgen besetzt, die oft einer sachlichen Regelung im Wege stehen. In einer solchen Situation hilft dann nur noch der Rückgriff auf die allgemeinen Regeln und die Lösung durch den sogenannten "unparteiischen Dritten", den Familienrichter.
Auch wenn wir Sie engagiert vor dem Familiengericht vertreten, wird die Lösung Ihres Falles meistens die Lösung eines Dritten sein und nicht Ihre eigene. Der Gerichtsweg in Fragen des Unterhaltes ist gerade nach dem neuen Familienrecht und der Rechtssprechung zum nachehelichen Ehegattenunterhalt eben nicht nur ein einfaches Rechenexempel, sondern oftmals Bewertung, Abwägung und Einbeziehung individueller Umstände, die es auch dem versiertesten Anwalt nicht immer möglich machen, eine eindeutige und seriöse Prognose über den Ausgang des Prozesses zu stellen.
Bei Umgangsregelungen können wir im juristischen Zusammenhang oft nur den kleinsten gemeinsamen Nenner beschreiben, der dann sehr schematisch versucht, eine Lösung herbei zu führen. Und nicht immer kann das Familiengericht hier auf Dauer einen reibungslosen Ablauf sicher stellen, der nämlich mit dem "guten Willen" aller Seiten meistens untrennbar verknüpft ist.
Viele Männer beklagen den "plötzlichen Fieberschub" oder ähnliche "unvorhersehbare Hindernisse", wenn das Umgangswochenende naht, ebenso, wie manche Mutter händeringend wünschen würde, dass der Vater sich auch nach der Trennung noch um sein Kind bemüht.
Leidtragende sind immer die Kinder, die auf ein Elternteil verzichten müssen, was die kleine Welt ziemlich durcheinander bringt und oft ein Leben lang begleitet.
Für Paare, die Verantwortung für gemeinsame Kinder tragen, erfolgt die Trennung immer nur auf der Paar-Ebene. Als Eltern werden Sie ein Leben lang verbunden sein. Unserer Auffassung nach sollte deshalb ein großes Interesse daran bestehen, die zu klärenden Fragen in der Trennung auf eine Weise abzuarbeiten, die es möglich macht auch im Anschluss noch positive und wertschätzende Beziehungen zu pflegen.
Wir empfehlen deshalb, bei wiederkehrenden Streitpunkten und kränkenden Auseinandersetzungen, die Mediation als Verfahren in Betracht zu ziehen.
Dort haben wir die Möglichkeit, auf die Gründe einzugehen und Verständnis für die wechselseitigen Positionen herzustellen, was zu unverhofften positiven Lösungen führen kann. Insbesondere, wenn Ihre Familie sich zu einer sogenannten Patchworkfamilie entwickelt und neue Partner die Bühne betreten, entwickelt sich -selbst bei bisher gutem Klima- oft plötzlich ein erheblicher Klärungsbedarf. Unterschiedliche Vorstellungen und Erwartungen müssen dann austariert werden, damit man nicht seine Kraft in Konflikten aufbraucht, sondern durch akzeptierende Kooperation Entlastung erfährt. Wenn Sie die Hintergründe interessieren, informieren Sie sich im Menüpunkt "Mediation" unter dem Stichwort "Die Patchworkfamilie"
Sie haben viel zu gewinnen und nichts zu verlieren.
Streiten kann man immer noch!
Gewalt in der Beziehung
Haben Sie Erfahrungen gemacht mit Gewalt, die von Ihrem Beziehungspartner ausgeht?
Nichts rechtfertigt Gewalt, niemand verdient Gewalt.
Sie allein haben es in der Hand, sich aus dieser Lage zu befreien. Dabei steht das Gesetz an Ihrer Seite.
Fällen Sie die Entscheidung, ein solches Verhalten nicht länger hinzunehmen und geben Sie sich (und auch Ihrem gewalttätigen Partner) die Chance, diesen Kreislauf zu verlassen!
Ist Ihnen noch an Ihrem Partner gelegen, bedenken Sie, -auch, wenn Sie das Opfer sind-, dass er oder sie auf seine /ihre Weise Hilfe braucht, genau wie Sie.
Steigen Sie aus und machen Sie den Anfang!
Sich selbst und auch Ihren Kindern, die in der Regel schwer leiden unter Gewalt zwischen den Eltern, sind Sie eine Veränderung schuldig.
Das Gesetz schützt Sie durch Näherungs- und Kontaktverbote, das Gericht kann darüber hinaus Entscheidungen über die Ehewohnung treffen und diese zuweisen, womit der andere Teil von der Nutzung ausgeschlossen wird.
Wir veranlassen das Erforderliche, und stellen die schnelle Bearbeitung sicher, damit Sie zunächst zur Ruhe kommen können.
Gern beraten wir Sie auch, wie es dann für Sie weitergehen kann und helfen bei der Planung eines Neuanfangs, ob mit-oder ohne den Partner.
Wenn Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Rechtsvertretung aufzubringen, lassen Sie sich über die Möglichkeiten der Beratungs-und Verfahrenskostenhilfe informieren.
Wir helfen Ihnen gern auch dort weiter.
Unterhalt
Sorgerecht und Umgang
Im Rahmen einer Trennung werden Sie sich mit dem anderen Elternteil über die Frage verständigen müssen, wie in Zukunft die Angelegenheiten der Kinder wahrgenommen werden, wann wer Umgang hat und welche Erziehungsziele Sie gemeinsam für die Kinder haben.
Unabhängig von Ihrer Trennung sind und bleiben Sie die einzigen Eltern, die Ihre Kinder haben.
Auch wenn später Lebensgefährten auf der ein oder anderen Seite hinzutreten, so können diese zwar wichtige Funktionen einnehmen, aber nicht den leiblichen Elternteil ersetzen, sofern dieser bereit ist, sich seiner Erziehungsverantwortung zu stellen.
Ihre Kinder wollen nicht hören, dass der jeweils andere Elternteil ein "Versager" ist, ein "Spinner", oder nicht "ganz dicht".
Es ist für Ihre Kinder wahrscheinlich schon schwierig genug, die Eltern in Trennung zu sehen, obwohl man klar sagen muss, dass das sicher immer noch besser ist, als Eltern, die dauernd im Streit liegen, sich anschreien oder Schlimmeres.
Kinder können nicht einschätzen, was ein lauter Streit der Erwachsenen bedeutet und entwickeln an Ihrem - guten oder schlechten-Beispiel, wie man Konflikte löst.
Nehmen Sie im Interesse Ihrer Kinder Ihre Verantwortung wahr und helfen Sie ihnen, zu verstehen, dass menschliche Beziehungen scheitern können, damit aber nicht jeder Anstand verloren gehen muss.
Egal, was Sie für eine Meinung zu Ihrem Expartner haben, besprechen Sie diese mit Ihrer/Ihrem besten Freundin/Freund und bleiben Sie in Anwesenheit Ihrer Kinder respektvoll und kooperativ.
Das sind auch bereits die Voraussetzungen, die ein gemeinsames Sorgerecht erfolgreich machen.
Ist eine geordnete Kommunikation zwischen den Eltern nicht möglich, ist das Gericht oft wenig geneigt, ein gemeinsames Sorgerecht bestehen zu lassen oder einzurichten, wenn noch keines besteht, wie dies bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften gelegentlich der Fall ist.
Leider wird an dieser Stelle viel Unheil angerichtet, weil Eltern oder Elternteile das Sorgerecht als Machtposition gebrauchen und so ihre Kinder zu Werkzeugen im "Rosenkrieg" machen.
Bitte beachten Sie auch, dass diese Dinge wie ein Bumerang auf Sie zurückfallen können. Sobald Kinder ein entsprechendes Alter erreichen, sind sie oftmals rückblickend sehr genau in der Lage, zu erkennen, ob die Elternteile sich hier zu ihrem Wohlverhalten haben. Zunehmend haben wir hier in der Mediationsfälle zu mediieren, in denen sich erwachsene Kinder von einem Elternteil rigoros abwenden.
So sehr wir auch verstehen, dass manchmal Wut und Ohnmacht die bestimmenden Gefühle sind: widerstehen Sie der Versuchung, an dieser Stelle auszugleichen, was Sie vermeintlich anderswo verloren haben. Da finden wir gemeinsam bessere Lösungen!
Bestimmt kennen Sie den Spruch: Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben..
Ja, machmal haben wir den besten Willen, aber der andere eben nicht und dann bleibt uns nichts anderes übrig, als gerichtliche Hilfe zu suchen.
Oft treten auf einer, oder beiden Seiten neue Partner hinzu und was eben noch unproblematisch war, ist plötzlich ein Quell des Dauerstreites.
Auch hier sollten Sie mit kühlem Kopf agieren, auch, wenn Sie verletzt und sauer sind. Ihre Stärke liegt in einer vernünftigen Strategie, wie man auch mit Erwachsenen umgeht, die leider wieder in kindliche Entwicklungsstufen zurückfielen.
Auch in diesem Moment sind Ihre Kinder das Wichtigste!
Also suchen wir nach Lösungen, die Ihre Kinder möglichst nicht belasten und nicht in einen Loyalitätskonflikt werfen, denn das sagt uns unsere Erfahrung nach 30 Jahren: das bekommen Sie zurück! Ihre Kinder haben auch als Erwachsene noch ein Gefühl dafür, wie Sie die schwierige Lage gemanagt haben.
Unsere Aufgabe ist es, die Frage zu klären, ob ein gemeinsames Sorgerecht noch funktionieren kann, ab wann da im Interesse des Kindeswohles auch Schluss sein muss, wie der Umgang eingerichtet werden kann, damit ein reibungsloser Ablauf garantiert ist.
Aber Wunder kann kein Anwalt und kein Gericht bewirken.
Ganz klar muss hier gesagt werden, dass es kaum ein Feld gibt, bei dem das Gelingen massgeblich davon abhängt, dass die Eltern bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, solidarisch weiter für die Kinder da sind, deren Bedürfnisse erkennen und danach handeln können.
Vertrauen Sie sich unserer Erfahrung an, die Lösung liegt im guten Willen aller Beteiligten.
Unsere Aufgabe wird es sein, um diesen guten Willen zu kämpfen! Das gelingt uns, in dem wir verloren gegangenes Vertrauen aufspüren, Verletzungen und Kränkungen versuchen, zu erfassen, und angemessen darauf reagieren.
Jede Lösung, die wir hier einvernehmlich finden, ist besser, als die beste Lösung, die ein Dritter, meistens der Richter/die Richterin für Sie findet.
Denn Ihr Leben müssen Sie leben, besser Sie gestalten es auch selbst!