Erbrecht

Mit dem Thema "Vererben" und "Erben" beschäftigt man sich nicht gern. Schließlich soll man eine Regelung treffen, für den Fall, dass man nicht mehr da ist, was zumeist eine recht ungeheuerliche und unangenehme Vorstellung ist. Aber oft ist eben das gesetzliche Erbrecht den persönlichen Verhältnissen nicht angemessen, z.B. wenn Kinder aus erster Ehe mit dem Lebensgefährten aufeinander kommen, den man vielleicht dann doch absichern will. Vielleicht ist es auch nicht fair, wenn er oder sie nach Ihrem Tod das Haus verlassen soll, in dem sie gemeinsam lebten, aber Ihnen gehörte?