Unser Arbeitsweise

Grundsätzlich beraten wir Sie hier bei uns im Hause schriftlich, d. h. dass Sie nach Ihrem Beratungsgespräch mit uns ein Protokoll über dieses Gespräch erhalten.
In diesem Protokoll geben wir noch einmal wieder, was wir verstanden haben und worum es Ihnen geht. Hier haben Sie noch die Möglichkeit, zu überprüfen, ob wir Sie auch in unserem Gespräch korrekt verstanden haben. Nur, wenn wir Sie korrekt verstanden haben, können wir Sie auch korrekt beraten.

Nach der Schilderung des Sachverhaltes erhalten Sie von uns eine schriftliche Übersicht über alle rechtlich zu beachtenden Problemkreise in Ihrem Fall. In diesem Protokoll machen wir Ihnen auch einen Kostenvoranschlag für eventuell für Sie weiter erwartbare Kosten, wenn Sie uns später mit einer Tätigkeit beauftragen.

Grundsätzlich gilt, dass wir uns im Klaren darüber sind, dass Sie als Laie nicht alle Fragen immer für sich selbst beantworten können. Wir haben deshalb hier einen umfangreichen Telefonservice für Sie eingerichtet. Sollten sich Änderungen ergeben oder Zweifel bei Ihnen aufkommen, können Sie uns jederzeit anrufen. Sie erhalten dann weitere rechtliche Auskünfte zu Ihrer Angelegenheit. Natürlich unterstützen wir Sie auch, wenn Sie emotional in einer besonderen Belastungssituation unser Coaching benötigen.

 

Unsere stetige Erreichbarkeit für Nachfragen unserer Mandanten ist uns hier besonders wichtig. Sofern wir einmal nicht im Hause sein sollten, rufen wir Sie unverzüglich zurück.

Ihre Angelegenheit liegt hier in einer engmaschigen, computergestützten Kontrolle. Üblicherweise werden über unsere Systeme Akten zur Wiedervorlage angegeben, auch wenn sich in Ihrer Angelegenheit noch nichts Neues ergeben hat. Wir teilen Ihnen dann mit, dass wir Ihre Akte gesichtet haben und gegenwärtig weitere Veranlassungen nicht zu treffen sind.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns unverzüglich Nachricht, wenn in Ihrer Angelegenheit Neuigkeiten aufgetreten sind. Sie erhalten von unserem Schriftverkehr mit Rechtsanwälten oder Gerichten unverzüglich entsprechende Kopien für Ihre Akten.
Hierfür haben wir hier bei uns im Hause für Sie eine Mandanten- Mappe vorbereitet, in die Sie alle Poststücke einlegen können, damit Sie für die bei uns betreute Sache immer alle Unterlagen beieinander haben.

Kostentransparenz ist bei uns oberstes Gebot, gerade, weil wir nicht die billigsten Anbieter auf dem Markt sind. Dies hängt damit zusammen, dass wir uns bemühen, Ihnen größtmöglichen Service anzubieten.

Nicht in jedem Fall benötigt jede Angelegenheit diese Form der Aufmerksamkeit. Manchmal benötigen Mandanten unser begleitendes Serviceangebot nicht.
Selbstverständlich macht sich dies dann auch in der Abrechnung bemerkbar.

Uns ist wichtig, dass Sie während des Mandates den Kostenanfall jeweils selbst steuern können, weswegen wir Sie auf eine Kostensteigerung durch Serviceleistungen jeweils vorher aufmerksam machen.
Sie selbst entscheiden, wie viel Begleitung Sie benötigen.

Unter unserer Rubrik „Honorar“ finden Sie hierzu weitere interessante Ausführungen. Insbesondere finden Sie dort auch Hinweise zu online- Plattformen, die bei einfachen Fragestellungen eine günstige Möglichkeit darstellen, zu rechtlich verwertbaren Ergebnissen zu gelangen.

Selbstverständlich bieten wir unsere Serviceleistungen im Familienrecht auch nach den Grundsätzen der staatlichen Verfahrenskostenhilfe (VKH) an. Wir wissen, dass in Trennungssituationen oftmals die wirtschaftlichen Mittel fehlen, um sich umfassend vertreten zu lassen. Unseren Service können wir unseren VkH Mandanten auch deshalb anbieten, weil hier über alle Mandate im Hause eine Mischkalkulation durchgeführt wird.

Vorsorglich möchten wir auch an dieser Stelle noch einmal betonen, dass VKH Vertretungen im Rahmen des Erbrechtes besondere Aufmerksamkeit verlangen, da in der Regel die VKH bei Ausschüttung von Nachlass erstattet werden muss. Hier sprechen Sie uns bitte in Ihrem konkreten Einzelfall an.